Tagesarchiv für den 04. Oktober 2008

Wer nicht wirbt, der stirbt – diesen alten Spruch müssen auch Datenretter beachten, wenn sie Verbraucher auf ihren Service wie zum Beispiel Datenrettung raid, Datenrettung Software oder Datenrettung Hardware aufmerksam machen wollen

Ohne Werbung gäbe es keinen Wettbewerb unter den Datenrettern, die mit Hilfe der Werbung auf ihren Service wie zum Beispiel Datenrettung raid, Datenrettung Software oder Datenrettung Hardware aufmerksam machen wollen. Doch es gibt Einschränkungen. Um zu gewährleisten, dass mit Werbung kein Missbrauch getrieben wird, gibt es Gesetze, die Form und Aussage von Werbung einschränken. Beispiel: In Deutschland ist vergleichende  Werbung verboten, das heißt, dass man ein Konkurrenzprodukt nicht schlecht machen darf. In den USA hingegen ist diese Form der Werbung übrigens erlaubt und wird eifrig eingesetzt, sehr ausgeprägt zum Beispiel auf dem Getränke-Sektor. Ein weiteres Beispiel für eine gesetzliche Regulierung der Werbemöglichkeiten finden wir in der Tabakindustrie. Hier sind Anbieter gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Produkte mit Hinweisen auf die Gesundheitsrisiken zu bedrucken. Solche Maßnahmen dienen dem Schutz der Verbraucher.In der Werbung verwendete Bilder oder Aussagen dürfen nicht diskriminierend sein oder gegen die guten Sitten verstoßen. All dies gilt auch für Datenretter, die mit Hilfe der Werbung auf ihren Service wie zum Beispiel Datenrettung raid, Datenrettung Software oder Datenrettung Hardware aufmerksam machen wollen. Über die Einhaltung dieser Grenzen wachen der Staat, Gleichstellungsbeauftragte, Gewerkschaften, die Verbraucherschutzzentralen und der Werberat.

Der Werberat ist ein auf freiwilliger Basis gegründeter Verband der werbetreibenden Unternehmen, zu denen auch Datenretter gehören Jeder kann sich an den Werberat wenden, wenn er sich durch eine bestimmte Werbung belästigt fühlt und Beschwerde einreichen. Ein zwölfköpfiges Gremium entscheidet dann, ob eine Werbung zu beanstanden ist. Die meisten der kritisierten Unternehmen zeigen sich einsichtig und ändern ihre Werbeanzeige bzw. ziehen sie komplett zurück. Ansonsten müssen sie damit rechnen, dass öffentlich in den Medien auf ihre Verhalten aufmerksam gemacht wird, was natürlich schlecht für das Image und damit für die Absatzzahlen des betreffenden Unternehmens ist. Bei etwa der Hälfte der eingehenden Beschwerden geht es um die Diskriminierung der Frau. Leicht bekleidete Models sind übrigens einer der beliebtesten „Eyecatcher” (=engl. für „Blickfang”), die in der Werbung eingesetzt werden. Meist handelt es sich dabei nicht um Produkte für Frauen, sondern für Männer. (z.B. Datenrettung).

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